Dr. Sascha Raabe (SPD):
Täglich sterben etwa 25 000 Menschen an den Folgen von Hunger und Armut, circa 850 Millionen Menschen in der Welt sind unterernährt. Jedes Jahr ist die Ernährung von circa 50 bis 60 Millionen Menschen durch Kriege oder Natur- und Umweltkatastrophen gefährdet. Dabei trifft es in der Regel die ärmsten Menschen unserer Erde. Ihre schon schwache Existenzgrundlage wird dann nicht selten der allerletzten Grundlage beraubt.
Zur Linderung der Not bei Krisen und Katastrophen hat sich die Bundesregierung noch unter der rot-grünen Regierung verpflichtet, Nahrungsmittelhilfe im Wert von 56,24 Millionen Euro jährlich zu leisten und damit den betroffenen Menschen aktive Hilfe zukommen zu lassen. Das ist gut und eine wichtige Stütze umfassender Entwicklungszusammenarbeit. Nichtsdestotrotz muss die Nahrungsmittelhilfekonvention weiterentwickelt werden. Auf der Expertentagung, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Anfang Mai dieses Jahres organisierte, war als Ergebnis dieser Tagung der Auftrag eindeutig: Es bedarf mutiger Reformen, um das Instrument der Nahrungsmittelhilfe zu verbessern und effektiver für die Reduktion von Hunger und Unterernährung einzusetzen.
Der hier vorliegende Antrag „Für eine neue, effektive und an den Bedürfnissen der Hungernden ausgerichtete Nahrungsmittelhilfekonvention“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen geht prinzipiell in die richtige Richtung, denn die Rahmenbedingungen seit der ersten Nahrungsmittelhilfekonvention von 1967 haben sich erheblich verändert. Es bedarf also einer Erneuerung. Die ursprüngliche Intention, wachsende Nahrungsmittelüberschüsse der europäischen Staaten und der USA sinnvoll für die Hungerbekämpfung einzusetzen, ist so nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur das, es wurde und wird häufig auch viel Schindluder mit der Nahrungsmittelhilfe getrieben, indem die großen Exportländer, insbesondere die USA, die Nahrungsmittelhilfe dazu nutzen, den Abbau eigener Agrarüberschüsse voranzutreiben.
Dies kann und darf nicht Sinn und Zweck einer nachhaltigen und damit langfristig auf Selbstständigkeit der betroffenen Länder ausgerichteten Politik sein. Nicht zu Unrecht wird daher von verschiedenen Organisationen der Status quo der Nahrungsmittelhilfe kritisiert. Entscheidend ist, dass wir auf die neuen weltweiten Veränderungen angemessen reagieren und neue Instrumente entwickeln und Regelungen treffen, die diesen Herausforderungen gewachsen sind. Die Situation auf den Weltagrarmärkten verändert sich gravierend, da bevölkerungsreiche Staaten wie China und Indien einen enorm wachsenden Bedarf an Nahrungsmitteln vorweisen. Zusätzlich kommt es in einigen Ländern zu einer Konkurrenz zwischen dem Anbau von Nahrungsmitteln und dem Anbau von Biokraftstoffen. Diese Entwicklung lässt die Preise für bestimmte Agrarprodukte erheblich steigen. Dazu kommt – gerade davor sollten wir nicht unsere Augen verschließen – dass durch die zusehends veränderten Umweltbedingungen, insbesondere die Klima erwärmung, für die wir als westliche Industrienation zum überwiegenden Teil die Verantwortung tragen, die Häufigkeit von Naturkatastrophen erheblich zunimmt.
Das hat zwei verheerende Auswirkungen: Zum einen wird die Nahrungsmittelhilfe vermehrt in Anspruch genommen werden müssen, zum anderen wird damit der schon oft spärlich vorhandenen Grundlage für die eigene Herstellung von Nahrungsmitteln in diesen Regionen die letzte Basis entzogen. Dieser Entwicklung müssen wir vereint entgegentreten. Daher will ich auch ein wesentliches Ergebnis der Konferenz im Mai aufgreifen. Es reicht einfach nicht, nur bilateral die Lösung der Probleme der Nahrungsmittelhilfe anzugehen. Es muss gemeinsam und international an den strukturellen Ursachen gearbeitet werden mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen notwendiger Nahrungsmittelhilfeleistungen zu begrenzen.
Diese umfassende Perspektive, die hier die Ebene der Zusammenarbeit streift, vermisse ich leider in dem vorliegenden Antrag. Ich würde mir wünschen, wenn sich hier nicht nur instrumentenorientiert, sondern auch, so wie es verstärkt einzelne NGOs fordern, programmorientiert der ganzen Sache angenommen werden würde. Das zukünftige Nahrungsmittelhilferegime bedarf daher eines weit umfassenderen Konzeptes, als es hier dargelegt ist.
Es ist schlicht unzureichend, wenn die Kolleginnen und Kollegen der Opposition selbst von einer mittel- und langfristigen Perspektive der Nahrungsmittelhilfe sprechen, dann jedoch nicht den passenden Instrumentenkoffer öffnen. Die „Humanitarian Aid Convention“ ist für eine solche langfristige Perspektive unpassend. Der hier vorliegende Antrag enthält einige gute und einige weniger ausgereifte detaillierte Regelungen, die auch eine konkrete Umsetzung erfordern. Diese detaillierten Regelungen und die operative Umsetzung können nicht in einem solch allgemeinen und weitläufigen Konzept, wie Sie es vorschlagen, angesiedelt sein. Das ist schlichtweg der falsche Weg. Es muss allen Beteiligten daran gelegen sein, eine umfassend neue Struktur und Architektur der Ernährungssicherung zu entwickeln, die das Problem konzeptionell erfasst und dann auch umsetzen kann. Daher plädieren wir dafür, einen neuen institutionellen Rahmen für die Nahrungsmittelhilfekonvention zu errichten. Dieser kann unserer Meinung sowie der Meinung vieler NGOs nach nur in einer „Food Assistance Convention“ gefunden werden. Diese geht über die klassische Nahrungsmittelhilfe von „Food Aid“ hinaus.
„Food Assistance“ vereint somit eine große Bandbreite von Interventionen, angefangen von der Versorgung mit Waren über therapeutische Ernährung und Gutscheinprojekte bis hin zu Barauszahlungen und weiteren finanziellen Systemen.
Ich frage mich auch, warum Sie in Ihrem Antrag festlegen, dass die Nahrungsmittelhilfekonvention unter dem VN-Dach bei der FAO anzusiedeln sei. Der Prozess der Erneuerung wurde – das möchte ich hier noch einmal betonen – durch die eingeleitete Konferenz der Bundesregierung Anfang Mai überhaupt ins Rollen gebracht. Sich jetzt schon festzulegen und einen Akteur für das operative Geschäft zu bestimmen, kann nicht richtig sein. Darüber hinaus ist es überhaupt fraglich, warum die FAO hierzu, wenn überhaupt, geeignet sein soll. Was hier benötigt wird, ist eine Vertretung, die über gut ausgebaute Strukturen in den jeweiligen Empfängerländern verfügt und die notwendigen Kontakte hat. Beides ist bei der FAO so nicht gegeben.
Was wir uns hier eher vorstellen könnten, wäre, dass man die Nahrungsmittelhilfekonvention bei dem unserer Meinung nach offensichtlich stärker aufgestellten Welternährungsprogramm (WEP) ansiedelt. Möglich wäre auch eine Kombination verschiedener Vertreter. Aber in diesem Punkt – und das ist das Entscheidende – greift Ihr Antrag ins Leere. Wenn über ein neues Konzept von Nahrungsmittelhilfe diskutiert und debattiert wird, dann muss dieses Konzept wohldurchdacht und in einzelnen Schritten vorangebracht werden. Eine sofortige Festlegung würde bedeuten, dass man der Planung dieses umfangreichen und weitsichtigen Konzeptes die nötige Dynamik entziehen würde, die gebraucht wird, um der geforderten Zielsetzung zu entsprechen. Ihr Antrag greift viele wichtige und notwendige Punkte auf, die einer Reform der Nahrungsmittelhilfekonvention gerecht werden. Allerdings – das habe ich in meiner Rede dargelegt – hat er noch zu viele Schwachstellen.
In zwei Wochen ist Weihnachten, das Fest der Liebe, in dem es auch darum geht, durch Nächstenliebe denen, die wenig bis gar nichts haben, zu helfen. Um dieses Ziel nicht nur auf die Zeit während der Festtage zu reduzieren, sondern den Menschen in den betroffenen Regionen langfristig zu helfen, greift der hier debattierte Antrag konzeptionell zu kurz. Trotz seiner nicht zu verleugnenden guten Ansätze brauchen wir ein umfassenderes und weitreichenderes Konzept. Nur so können wir wirklich Nahrungsmittelhilfe leisten, die nachhaltig den Empfängerländern nutzt.







